Friseurbesuch: Negativer Corona-Test und FFP2-Maske verpflichtend
Kärnten -
Ab 8. Februar dürfen Friseure und andere körpernahe Dienstleister wieder aufsperren. Dabei gelten jedoch für Mitarbeiter und Kunden strenge Maßnahmen.
© Pixabay
Ab 8. Februar dürfen Friseure und andere körpernahe Dienstleister wieder aufsperren. Dabei gelten jedoch für Mitarbeiter und Kunden strenge Maßnahmen.
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