Im Normalfall besteht die Rechnung aus mehreren Elementen: Aus dem Energiepreis, den Steuern und Netztarifen, sowie den Abgaben. Für einen durchschnittlichen Haushalt in unseren Breitengraden fallen so rund 3.500 Kilowattstunden an. Im Jänner war der Preis dafür nun rund 3,4 Prozent höher als im Vorjahr. Natürlich kann man dabei noch zwischen den einzelnen Bundesländern und den verschiedenen Haushalten unterscheiden. Kärnten ist hier aber österreichweit auf Platz Eins.
Diese Kosten erhöhen sich
Die Energiepreise bleiben im Vergleich zu den anderen Kosten weitgehend stabil, während die Netzkosten vor allem wegen der gestiegenen Investitionen in die Höhe schießen. Diese werden von der Regulierungsbehörde festgelegt. Die Ökostromabgabe steigt von 2020 auf heuer um 18 Euro. Sie soll die Differenz zwischen dem Marktpreis und den sogenannten Einspeisetarifen ausgleichen.
So schneiden die Bundesländer im Vergleich ab
Wenn man die einzelnen Stromrechnungen der Bundesländer unter die Lupe nimmt, ist Kärnten mit 915 Euro für einen Durchschnittshaushalt, das ist ein Anstieg von 5,3 Prozent, der absoluter „Sieger“. Dahinter folgen das Burgenland (833 Euro), Oberösterreich (831 Euro) und die Steuermark (809 Euro). In der Mitte liegen Wien (805 Euro) und Niederösterreich (793 Euro). Die Schlusslichter bilden Salzburg (760 Euro), Tirol (741 Euro) und Vorarlberg (686 Euro). Zwischen Kärnten und Vorarlberg liegen also ganze 229 Euro Differenz.
FPÖ fordert die Senkung von Strompreisen
„Die steigenden Stromkosten stellen eine massive Belastung für unsere Bevölkerung dar. Strom- und Heizkosten dürfen keine zusätzliche Belastung für die Klagenfurterinnen und Klagenfurter sein!“, betont Klagenfurts Vizebürgermeister Wolfgang Germ.
Eine Belastungslawine durch Stromerhöhungen bzw. Mieterhöhungen darf es, laut ihm, gerade in Zeiten einer Corona-Krise nicht geben. „Das Leben darf in der Krise nicht noch teurer werden. Wir fordern daher den Stromscheck wieder einzuführen, welcher damals von uns Freiheitlichen ins Leben gerufen wurde!“, fordert Germ. Bedürftige sollen pro Haushalt eine Gutschrift erhalten, die dann auf das Stromkonto des jeweiligen Anbieters gutgeschrieben werden kann.
Wer wäre berechtigt?
Antragsberechtigt sind Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Staatsbürger eines EWR-Mitgliedslandes mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt, bei denen soziale Bedürftigkeit gegeben ist. Diese liegt bei Mindestpensionsbeziehern aber ebenso bei Personen in besonders schwierigen Lebenslagen gemäß den Richtlinien der Abteilung Soziales vor.