Parkstrafe erhalten? Vorsicht vor neuer Betrugsmasche

Österreich/ Kärnten -

Kürzlich eine SMS mit einer angeblichen Parkstrafe erhalten? Dann ist Vorsicht geboten – aktuell versuchen Betrüger, mit dieser Masche an Kreditkartendaten zu gelangen, wie die Plattform Watchlist Internet informiert. Wer auf den enthaltenen Link klickt, landet auf gefälschten Webseiten, die gezielt darauf ausgelegt sind, persönliche Daten abzugreifen.

Kriminelle haben es auf Kreditkartendaten abgesehen

Zu Beginn wird eine SMS versendet, die über eine angeblich offene Parkstrafe informiert. Die Nachricht wirkt auf den ersten Blick seriös und ist bewusst in einem dringlichen Ton gehalten. Empfängerinnen und Empfänger sollen einen ausstehenden Betrag rasch begleichen, um Mahngebühren zu vermeiden. Als Absender scheint lediglich „Parkstrafe“ auf. 

Vorsicht – auf diese SMS besser nicht antworten (c) Screenshot Watchlist Internet

Täuschend echtes Fake-Portal im Umlauf

Wer den Link öffnet, gelangt auf eine gefälschte Website, die optisch an bekannte Park- oder Zahlungsdienste erinnert. Durch den Einsatz bekannter Begriffe und Logos soll Vertrauen erzeugt und die Glaubwürdigkeit erhöht werden. Besonders auffällig ist, dass in der Internetadresse teilweise bekannte Namen wie „asfinag“ auftauchen, obwohl diese in keinem Zusammenhang mit der Parkstrafe stehen. Ziel der Täter ist es, Nutzerinnen und Nutzer zur Eingabe persönlicher Daten zu verleiten.

Die Kennzeichen-Abfrage auf der Startseite des Portals (c) Watchlist Internet

So läuft die Fake-Parkstrafe ab

Zunächst werden die Betroffenen aufgefordert, ihr Kfz-Kennzeichen einzugeben. Ein begleitender Hinweistext warnt vor angeblich offenen Strafen und möglichen Konsequenzen wie zusätzlichen Gebühren oder weiteren rechtlichen Schritten. Diese Angaben dienen ausschließlich der Einschüchterung und entsprechen nicht der Realität.

Im nächsten Schritt erscheint unabhängig vom eingegebenen Kennzeichen ein angeblicher Verstoß. Angezeigt werden Details wie Datum, Referenznummer und eine vermeintliche Strafhöhe. Zusätzlich wird mit einem angeblichen „Frühzahlungsrabatt“ Druck aufgebaut, um eine rasche Zahlung zu erzwingen. Im letzten Schritt folgt die eigentliche Betrugsabsicht: Die Zahlung ist ausschließlich per Kreditkarte möglich. Die bewusst niedrig gehaltene Summe soll die Hemmschwelle senken und die Eingabe der Daten erleichtern. Tatsächlich geht es den Kriminellen jedoch nicht um die Zahlung, sondern um den Missbrauch der Kreditkarteninformationen.