Jobbörse

Der AWV Westkärnten verstärkt sein Team durch eine/n Umwelt- und Abfallberater*in

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Hermagor -

Der Abfallwirtschaftsverband Westkärnten ist ein Gemeindeverband zusammengesetzt aus 19 Gemeinden aus den Bezirken Hermagor und Spittal an der Drau. Die Hauptaufgabe des Verbandes ist es, für die Sammlung, Wiederverwendung (ReUse), Verwertung bzw. Entsorgung der im Verbandsgebiet anfallenden Abfälle zu sorgen.

Weitere Schwerpunkte sind die Information der Bevölkerung zu den Themen Abfallvermeidung und Abfalltrennung sowie die Erbringung von Serviceleistungen für die Mitgliedsgemeinden. Das Leitbild des Verbandes ist „Gemeinsam für eine saubere Zukunft“.

Eingestellt wird ein/e

Umwelt- und Abfallberater*in

Die vielseitigen Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle umfassen unter anderem:

  • Beratungstätigkeit zu Themen der Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Entsorgung einschließlich der Entwicklung der notwendigen Unterrichts- und Vortragsmaterialien. Die Zielgruppen dafür sind Kinder ab dem Kindergartenalter, Erwachsene, Bildungseinrichtungen, Vereine, Betriebe im Verbandsgebiet.
  • Unterstützung der Mitgliedsgemeinden bei Fragen und Projekten zu Abfallthemen.
  • Kompostanlagen: Qualitätssicherung und Betreuung laufender Betrieb, Umsetzung gesetzlicher und behördlicher Auflagen, Elektronische Abfallaufzeichnung, Einführung und Wartung einer Kompostanlagensoftware
  • Repair & ReUse: Aufbau und laufende Organisation eines Sammelsystems sowie Aufbau eines Reparaturnetzwerks für wiederverwendbare Abfälle und deren Vorbereitung zur Wiederverwendung in den Mitgliedsgemeinden

Geplanter Zeitpunkt der Aufnahme: 01. Jänner 2022

Dienstort: Hermagor, Homeoffice nach Vereinbarung

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt mit 40 Wochenstunden

Einstufung und Entlohnung: Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 8, Stellenwert 36. Das Bruttomonatsgehalt beträgt mindestens 2.403,20 Euro und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal 4 Jahre). Durch die Anpassung der Gehaltskurve beträgt das Bruttomonatsgehalt ab 01.01.2022 für die Gehaltsklasse 8, Stellenwert 36 mindestens 2.702 Euro. Nach erfolgter Einarbeitung ist eine Höherstufung auf Stellenwert 39 möglich.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Abschluss einer höheren Schule mit technischer/naturwissenschaftlicher Basisausbildung bzw. mit technischem/naturwissenschaftlichem Ausbildungsschwerpunkt oder
  • Abschluss einer höheren Schule mit mehrjähriger entsprechender Praxis im Bereich Anlagenbetrieb/Umwelttechnik/Verfahrenstechnik/Abfallwirtschaft/Umweltmanagement (oder gleichwertiges) oder
  • Abschluss einer mittleren Schule bzw. oder einschlägiger Lehrberuf (z.B. Recyclingtechniker) und Absolvierung der Berufsreife
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

Erwünschte Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschluss einer Universität oder Fachhochschule
  • Ausbildungen im Abfallbereich
  • Kenntnisse der Abfallwirtschaft (z.B. Abfallbeauftragter, Erfahrung mit Abfallkonzepten,…)
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung (seitens des Verbandes ist beispielsweise der Besuch eines Ausbildungslehrganges mit Schwerpunkt pädagogische Vermittlung von Abfallthemen in Schulen vorgesehen)
  • Selbstständige Arbeitsweise und Eigeninitiative sowie Flexibilität und Belastbarkeit
  • Führerschein der Klasse B und eigener PKW
  • Freude an der Arbeit mit Menschen unterschiedlichster Altersklassen
  • Zusatzausbildungen im Bereich Pädagogik sind von Vorteil

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • relevante Ausbildungs- und Dienstzeugnisse
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, bewerben Sie sich bitte online auf https://bewerbung.cnc.gv.at bis spätestens 10.10.2021.

Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden bereits im Rahmen der Vorselektion aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

  • Für Fragen steht das Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463 / 55 111 350 zur Verfügung.

Hinweis gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Landes – Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Frauen für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

Hermagor, am 20.09.2021

Der Vorsitzende

Bgm. Stefan Brandstätter