Kärnten -
Auch im Jahr 2019 führt das Land Kärnten, die Gemeinden und die Tierärztekammer die Aktion für herrenlose Katzen fort. Apropos Kastration: Das Bundesgesetz erlaubt keine Ausnahmen für Katzen „bäuerlicher Herkunft“ mehr!
Katzen vermehren sich schnell - deshalb versucht das Land Kärnten gemeinsam mit dem Gemeinden und der Tierärztekammer die rasante Ausbreitung zu verhindern.
Ihr Vermehrungsvermögen ist gigantisch: Katzen sind schon in einem Alter von knapp sechs Monaten geschlechtsreif und können bis zu dreimal im Jahr Nachwuchs bekommen. So ist es theoretisch möglich, dass ein „wildes“ Katzenpaar nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen haben kann. Aus diesem Grund startet das Land Kärnten auch heuer wieder die Aktion „Katzenkastration“: „Die einzig nachhaltige und tiergerechte Methode, die sonst rasant wachsende Population von Streunerkatzen einzudämmen, stellt die Kastration dieser Tiere dar“, erklärt Tierschutzreferentin Beate Prettner heute, Montag. „Damit werden auch die Ausbreitung von Krankheiten in der Katzenpopulation und die Übertragung von Krankheiten auf den Menschen verhindert“, so Prettner.
Aktion wird finanziert
Die Aktion „Katzenkastration“ wird vom Land Kärnten gemeinsam mit dem Gemeindebund und der Kärntner Tierärztekammer durchgeführt und zu je einem Drittel finanziert. Die Honorarhöhe im Rahmen dieser Sonderaktion wurde für die Kastration einer Katze mit 103,50 Euro und für die Kastration eines Katers mit 58,50 Euro festgelegt.
“Ear tipping” verhindert mehrmaligen Fang
Wie die Kärntner Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner erklärt, werden die kastrierten Streunerkatzen mit einem „Ear tipping“ versehen und wieder dort freigelassen, wo sie zuvor eingefangen wurden. „Das Ear tipping verhindert einen mehrmaligen Fang“, so Wagner. Die Tierschutzombudsfrau macht zudem – vor allem Landwirte – auf einen seit 1. Jänner 2019 gültigen bundesweiten Tierschutz-Gesetzespasses aufmerksam: Demnach müssen alle Zuchtkatzen, das sind alle unkastrierten freilaufenden Katzen, welche einen Tierhalter haben, auf der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden.
Tiere müssen ausnahmslos registriert werden
Der Tierhalter muss diese beim Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Registrierung in der österreichischen Heimtierdatenbank durchführen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro. Anders ausgedrückt, bedeutet dieses Gesetz, dass es ab heuer keine Ausnahmen von der Katzenkastration in bäuerlicher Haltung mehr gibt: Entweder müssen die auf Bauernhöfen lebenden Katzen kastriert werden oder sie sind als Zuchtkatzen zu melden.
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