Wie kann man unterschreiben?
Unterschrieben werden kann entweder online mittels “ID Austria” oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Zur Unterschriftsleistung berechtigt sind Personen, die spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraums (7. April 2025) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und zum Stichtag (24. Februar 2025) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein, das 16. Lebensjahres vollendet haben und dürfen nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein. Diese Kriterien erfüllen derzeit mehr als 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher.
Online-Unterschrift bis 7. April 2025, 20.00 Uhr möglich
Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale kann auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria) für die Volksbegehren unterschreiben werden. Diese Möglichkeit endet aufgrund gesetzlicher Vorgaben am 7. April 2025 um 20.00 Uhr.