„Mit 1. Jänner 2022 erhöhen wir den Zuschuss bei der Geburt von Zwillingen von 300 auf 400 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um 200 Euro – statt bisher um 150 Euro“, erläutert Schaar. Es handelt sich dabei um eine einmalige und nicht rückzahlbare Förderung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Jänner 2022 gilt. „Nicht nur die Corona-Krise verlangt Familien einiges ab, auch die steigenden Lebenserhaltungskosten bereiten vielen Sorgen. Die Erhöhung des Zuschusses soll hier etwas entgegenwirken“, sagt Schaar. In Kärnten werden pro Jahr rund 140 Mehrlingsgeburten verzeichnet.
Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung
Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung ist, dass der Elternteil, welcher den Antrag stellt (auch Adoptiv- oder Pflegeeltern), mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Kärnten hat und dass Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird. Der Antrag muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder gestellt werden.
Die neue Richtlinie plus Online-Antragsformular finden Sie in Kürze hier: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Uebersicht?thema=5&subthema=26 (unter „Mehrlingsgeburtenzuschuss“)
Informationen dazu gibt es bei der Abteilung 13 (Gesellschaft und Integration), Familien-Referat, 050 536 33061 oder abt13.fampol@ktn.gv.at bzw. www.ktn.gv.at/familie