Die Frau wandte sich mit ihrem Fall an den Konsumentenschutz der AK Kärnten. Sie hatte insgesamt rund 2.400 Euro zur verlieren. „Unserer Rechtsansicht nach war weder die Einbehaltung der Anzahlung noch die 80-prozentige Stornogebühr rechtens, weshalb wir tätig wurden“, erklärt Höfferer den Sachverhalt.
In Deutschland wurde das Verfahren gegen die Kärntnerin eingestellt
Die AK erhob also 2021 gegen das Mahnverfahren in Deutschland Einspruch, mit Erfolg! In Deutschland wurde das Verfahren gegen die Kärntnerin eingestellt. „Und dann kam noch das österreichische Recht ins Spiel“, führt Höfferer aus und erklärt: „Wir vertraten den Standpunkt, dass der Frau auch die Anzahlung von rund 600 Euro zustehen. Also klagten wir den Anbieter und bekamen Recht. Der Frau entstehen für die nie angetretene Reise keine Kosten!“
Verweigerte Reisekostenerstattungen sowie Probleme bei bereits gebuchten Reisen? AK-Präsident Günther Goach: „Bei Unsicherheit oder Fragen zu Reisethemen kann sich jede Kärntnerin und jeder Kärntner an die Expertinnen und Experten des AK-Konsumentenschutz wenden! Unser Service ist kostenlos!“ AK-Telefon: 050 477-2000