Der Kärntner Arbeitnehmerförderungsbeirat (ANF-Beirat) berät die Kärntner Landesregierung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen, insbesondere im Bereich der Fahrtkostenunterstützung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung. „In den vergangenen fünf Jahren konnten gemeinsam zahlreiche Verbesserungen für die Arbeitskräfte in Kärnten erreicht werden. Ich möchte mich bei den Mitgliedern des Beirates für die engagierte Beratung herzlich bedanken, ohne die ein derart gezielter, auf die Bedürfnisse der Gesellschaft abgestimmter Einsatz des jährlichen Budgetvolumens von ca. 5,4 Millionen Euro nicht möglich wäre“, sagte Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig heute bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt und weiter: „Besonders freut es mich mitteilen zu dürfen, dass die vorzeitige Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses für den öffentlichen Verkehr, die 2022 als teuerungsbedingte Unterstützungsinitiative zur Entlastung eingeführt wurde, für 2023 verlängert wurde.“
In den vergangenen fünf Jahren wurden 8,87 Millionen Euro an Fahrtkosten für Kärntens Pendlerinnen und Pendler ausbezahlt. Seit 2018 wurden insgesamt 69.016 Anträge für Fahrtkostenzuschüsse in der Arbeitnehmerförderungsstelle in der Arbeiterkammer Kärnten eingebracht und bearbeitet. Das sind durchschnittlich 13.803 Anträge pro Jahr. 2,3 Millionen Euro bei 3.378 Antragstellerinnen und Antragsteller wurden für Tickets des öffentlichen Verkehrs ausbezahlt – das sind 25,5 Prozent der gesamt ausbezahlten Summe. „Im Durchschnitt erhielt jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller 120 Euro für den Individualverkehr, also für die Fahrt mit dem Auto. Im öffentlichen Verkehr wurden durchschnittlich 690 Euro ausbezahlt – der Trend geht in Richtung öffentlichen Verkehr, der bis zu 100 Prozent gefördert wird“, erklärte die Vorsitzende des ANF-Beirats, Irene Hochstetter-Lackner und macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam: „Unsere Berichte zeigen, dass die Förderungen eine hohe Treffsicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, die eine Unterstützung benötigen. Die Teuerungswelle bei Mobilität trifft diese Menschen besonders“.
Förderbeträge 2023 erhöht
„Der Fahrtkostenzuschuss ist eine wichtige Unterstützung für Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn jeder zweite muss aufgrund der Topografie und der frühen Arbeits-zeiten zur Arbeit mit dem Auto pendeln“, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach und betonte: „Darum wurden auch die Förderbeträge 2023 für den Individualverkehr um 50 Prozent erhöht“.
Im ANF-Beirat wie auch im Bereich des Territorialen Beschäftigungspaktes für Kärnten (TEP) ermöglichen Austausch und Zusammenarbeit effiziente Fördermaßnahmen, die auf kurzem Wege bedarfsorientiert zum Einsatz gelangen. So wurde beispielsweise nach Ausbruch der Coronapandemie die Weiterbildungsförderung für Personen, die länger als drei Monate in Kurzarbeit waren, von 25 auf 75 Prozent der Kurskosten angehoben. „Dadurch haben wir erreicht, dass Menschen, die aufgrund der Kurzarbeit verstärkt ihre Zeit für Weiterbildungen nutzen, sich diese auch leisten können“, betonte Schaunig. Für Lehrlinge, Personen bis zum 25. Lebensjahr, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sowie Personen über 50 Jahre gilt mittlerweile ebenso eine Förderung der Kurs- und Prüfungskosten in Höhe von 75 Prozent. „Darüber hinaus zählen Weiterbildungen im Pflegebereich, die über 100 Stunden umfassen, wie Werkmeister-, Meister- und Befähigungsprüfungen oder die Berufsreifeprüfung, zu den Maßnahmenschwerpunkten mit einem Förderquotienten von 50 Prozent“, erklärte die Arbeitsmarktreferentin.
Auch die qualitative Absicherung der Lehrlingsausbildung liegt dem Beirat am Herzen. Neben der Förderung der Teilnahme an nationalen und internationalen Berufswettbewerben, die es seit 2020 gibt, werden investive Maßnahmen in betriebliche Lehrwerkstätten, die Entsendung von Lehrlingen in zwischenbetriebliche Lehrwerkstätten für Klein- und Mittelbetriebe (KMU), betriebliche Fremdsprachenausbildung sowie die Maßnahme „Lehre mit Matura“ gefördert. „Damit kann der Qualitätsstandard der Lehre nachhaltig angehoben werden, um den Kärntner Fachkräftenachwuchs auf die kommenden Herausforderungen bestmöglich vorzubereiten und entsprechend zu qualifizieren“, so Schaunig und Hochstetter-Lackner unisono.
Über die Arbeitnehmerförderung in Kärnten: Der ANF-Beirat, bestehend aus 20 Mitgliedern, setzt sich aus den im Landtag vertretenen Parteien (nach Maßgabe ihres Stärkeverhältnisses) und Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner Arbeiterkammer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Wirtschafts- und Landarbeiterkammer sowie der Industriellenvereinigung zusammen. Im Zeitraum 2018 bis Februar 2023 wurden insgesamt 29 Förderungen für investive Maßnahmen in die Lehrwerkstätten von Unternehmen genehmigt, ca. 2.000 Personen erhielten eine Förderung für Lehre mit Matura, über 7.000 Personen wurden bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt, über 68.500 Fahrkostenzuschüsse gelangten zur Auszahlung und vieles mehr. Jährlich ist die Arbeitnehmerförderung in Kärnten mit 5,4 Millionen Euro budgetiert – finanzielle Mittel, die die in Kärnten lebende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maßgeblich unterstützen. Alle Informationen zu den unterschiedlichen Förderungen sowie die weiterführenden Links zu den Antragsstellungen finden sich online unter: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung oder unter www.arbeitnehmerfoerderung.at