Bei Wasserknappheit

Kärntner Bürger­meister können die Befüllung von Pools verbieten

Kärnten -

Um eine Wasserknappheit zu verhindern, die derzeit zwar nicht gegeben ist ;-), sollen Kärntner Bürgermeister in Zukunft die Möglichkeit haben, die Befüllung von Swimmingpools zu untersagen.


Besonders während der trockenen Sommermonate riefen Gemeinden in der Vergangenheit immer wieder zum Wassersparen auf. Nun geht man noch einen Schritt weiter. Eine Änderung des Gemeindewasserversorgungsgesetzes soll eine Wasserknappheit in den Kärntner Gemeinden verhindern. Denn: Kärntner Bürgermeister können in Zukunft die Befüllung von Swimmingpools verbieten. Heute soll eine entsprechende Novelle des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes auf der Tagesordnung der Sitzung der Kärntner Landesregierung stehen. Dabei sollen die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt werden.

Präventiv aktiv werden

Bisher sei es nur im Akutfall möglich gewesen, Maßnahmen zu ergreifen. Nach der Änderung könne man bereits präventiv aktiv werden. So dürfte künftig von den Gemeinden ein sparsamerer Umgang mit Trinkwasser vorgeschrieben werden. Kärntner Bürgermeister können also zum Beispiel auch das Befüllen von Pools oder Gießen von Pflanzen verbieten.