Kinderspielplätze sind weit mehr als nur ein paar Spielgeräte: Sie sind beliebte Treffpunkte sowie Lebens-, Lern- und Erlebnisräume, wo sich Kinder an der frischen Luft bewegen und dabei erste soziale Kontakte mit Gleichaltrigen knüpfen. „Besonders Familien schätzen die hohe Lebensqualität, die Kärnten zu bieten hat. Gut durchdachte und qualitativ hochwertige Spielplätze tragen dazu bei, dass sich Kinder und deren Eltern in ihren Heimatgemeinden wohl fühlen. Daher ist es auch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ihnen entsprechend Platz eingeräumt wird“, sagt LHStv. Martin Gruber, der selbst Vater von drei kleinen Kindern ist.
Kleinprojekteförderung
Über die seit 2018 von Gruber initiierte Kleinprojekteförderung konnte bei der Umsetzung vieler kleinerer Spielplätze unterstützt werden, doch bei Gesamtkosten von 20.000 Euro war die Förderobergrenze erreicht. „Daher wissen wir, dass es einen riesigen Bedarf gibt, noch mehr und auch größere Projekte zu fördern“, erklärt Gruber. Aus diesem Grund hat Gruber nun eine reine Kinderspielplatzförderung ins Leben gerufen, für die 2023 und 2024 insgesamt eine halbe Million Euro aus der Orts- und Regionalentwicklung aufgestellt wurden. „Es geht hier um Basisinfrastruktur für Familien in unseren Gemeinden, daher braucht es eine langfristige Förderschiene, um sie dabei zu unterstützen“, betont LHStv. Gruber. Es ist daher geplant, jährlich 250.000 Euro dafür zur Verfügung zu stellen.
Nachhaltigkeits-Bonus abholen
Die Basisförderung, die Gemeinden und Kommunalgesellschaften beantragen können, beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten. „Wer für den Kinderspielplatz vorwiegend nachhaltige, nachwachsende Rohstoffe und Materialen verwendet und auf eine naturnahe Gestaltung achtet, kommt zusätzlich in den Genuss des „Nachhaltigkeits-Bonus“ von 20 Prozent. Das heißt, insgesamt können die Gemeinden bis zu 60 Prozent an Fördermittel bzw. bis zu 60.000 Euro erhalten“, fasst Gruber zusammen.
Naturnah und nachhaltig
Unter naturnah und nachhaltig sind Spielplätze zu verstehen, die u. a. mit Spielelementen aus Naturmaterialien, natürlicher Beschattung, Sitzgelegenheiten, Trinkwasserbrunnen uvm. ausgestattet sind. Anträge können ab November bei der Abteilung 10 Land- und Frostwirtschaft, Ländlicher Raum gestellt werden.