Ver­ordnung ver­längert: Risiko­gruppen werden vom Dienst frei­gestellt

Österreich -
 
“Besonders in den Wintermonaten besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren”, informiert das Bundesministerium. Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, wird die Möglichkeit der Risikogruppenfreistellung mit Jahresbeginn 2023 letztmalig bis Juni 2023 (Quelle WKO) verlängert.


Die Verordnung sieht vor, dass Personen, die ihre berufliche Tätigkeit nicht im Homeoffice erledigen können und für die es am Arbeitsplatz weder Umgestaltungsmöglichkeiten gibt, noch die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes möglich ist, vom Dienst freigestellt werden können. Die sogenannte Risikogruppenverordnung wird bis Juni 2023 (Quelle WKO) verlängert.

Covid-Infektionsgeschehen nimmt besonders in Wintermonaten zu

„Da das Covid-Infektionsgeschehen besonders in den Wintermonaten zunimmt, wollen wir die notwendigen Maßnahmen setzen, um besonders vulnerable Gruppen keinem erhöhtem Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz auszusetzen. Wir verlängern daher die Risikogruppenfreistellung noch ein letztes Mal bis Juni 2023. Damit schützen wir Personen, für die eine Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko darstellt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

“Niemand muss Sorge haben, sich am Arbeitsplatz einer Gefahr auszusetzen”

„Mit der Corona-Schutzimpfung und den niederschwellig verfügbaren COVID-19-Medikamenten stehen uns effektive Werkzeuge zur Verfügung, um sich selbst, aber auch seine Mitmenschen zu schützen. Einen zusätzlichen Schutz am Arbeitsplatz gewährleisten wir mit der Verlängerung der Risikogruppenverordnung bis Juni 2023. Niemand, der ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf hat oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss die Sorge haben, sich am Arbeitsplatz einer hohen Gefahr aussetzen zu müssen“, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Kosten trägt der Arbeitgeber

Die Dienstfreistellung kommt nur im äußersten Fall zur Anwendung und dient als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Dort, wo die berufliche Tätigkeit im Homeoffice erledigt werden kann oder eine Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin nachgegangen werden. Die Kosten für die Freistellung werden dem Arbeitgeber zu 100 Prozent ersetzt.

Wer zählt zur Risikogruppe?

Zur Risikogruppe zählen Personen über 65 Jahre und Menschen mit:

  • chronische Herzerkrankungen (z.B. ischämische Herzerkrankungen, Herzinsuffizienzen),
  • aktive Krebserkrankungen,
  • Erkrankungen, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden (z.B. Transplantationen, dauerhafte Kortisontherapie, HIV),
  • chronische Nierenerkrankungen (z.B. Niereninsuffizienz, Nierenersatztherapie)
  • chronische Lebererkrankungen mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose,
  • ausgeprägte Adipositas Grad III mit einem BMI über 40,
  • Diabetes mellitus oder
  • arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschäden.

Es können auch andere, ähnlich schwere Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen einen besonderen Schutz durch ein COVID-19-Risiko-Attest erfordern. Die individuelle Einschätzung obliegt dem jeweiligen behandelnden Arzt. 

Quelle: Sozialministerium