Steuerliche Vorteile
Die private Nutzung von Firmenwagen ist steuerlich begünstigt. Wer ein vergleichbares Einkommen ausschließlich in Geld erhält, zahlt laut VCÖ höhere Steuern als Personen mit Firmenwagen. Kritisch sieht der VCÖ zudem, dass dieses Privileg nur einem kleinen Teil der Beschäftigten zugutekommt: In Kärnten verfügen lediglich rund vier Prozent der unselbständig Erwerbstätigen über einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. „Es ist ein Steuerprivileg, von dem in erster Linie Personen mit höherem Einkommen profitieren“, erklärt VCÖ-Experte Michael Schwendinger. Die große Mehrheit der Beschäftigten habe hingegen keinen Zugang zu dieser Form der Begünstigung.
Debatte um neue Sachbezug-Regelung für E-Autos
Zusätzliche Diskussionen gibt es rund um geplante Änderungen beim Sachbezug für Firmenfahrzeuge. Ab 2027 soll für elektrisch genutzte Firmenwagen erstmals ein Sachbezug eingeführt werden. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt dieser hingegen unverändert. Aus Sicht des VCÖ sinkt dadurch der Anreiz für Unternehmen, auf Elektroautos umzusteigen. Gleichzeitig verweist die Organisation auf die Bedeutung einer beschleunigten Verkehrswende im Hinblick auf Energieverbrauch und Klimaziele. Österreich liege beim Anteil von Elektroautos bei Neuzulassungen im europäischen Vergleich weiterhin deutlich hinter Spitzenreitern wie Norwegen oder Dänemark. Der VCÖ spricht sich daher für eine umfassendere Reform der Firmenwagenbesteuerung aus – insbesondere für eine Anpassung des Sachbezugs auch bei Verbrennerfahrzeugen sowie eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlich gefahrenen Kilometer.









































