Fristlose Entlassung nach 38 Jahren
38 Jahre lang war die Kärntnerin im Unternehmen beschäftigt. Obwohl sie bereits das pensionsfähige Alter erreicht hatte, entschied sie sich dazu, dem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung zu stehen und weiterzuarbeiten. Doch statt Dankbarkeit folgte der Schock: Der Dienstgeber sprach eine fristlose Entlassung aus. Da der Arbeitsvertrag bereits seit Jahrzehnten bestand, unterlag die Frau der „Abfertigung Alt“. Bei einer rechtmäßigen fristlosen Entlassung verlieren Beschäftigte laut Gesetz jedoch den Anspruch auf diese Abfertigungszahlung.
Vergleich vor Gericht bringt 33.000 Euro
Nachdem erste Interventionsversuche der AK Kärnten keine Einigung erzielten, brachte AK-Experte Fabio Del Frate Klage ein: „Eine fristlose Entlassung ist das schärfste Schwert im Arbeitsrecht und an extrem hohe Hürden geknüpft. In diesem Fall hielten die Anschuldigungen einer rechtlichen Prüfung nicht stand.“ Der Druck durch das bevorstehende Gerichtsverfahren zeigte schließlich Wirkung: Unmittelbar vor dem anberaumten Verhandlungstermin lenkte der Dienstgeber ein. Es kam zu einem Vergleich, und der Arbeitgeber überwies schließlich die geforderte Summe von knapp 33.000 Euro netto, die sich aus Abfertigungszahlung und Kündigungsentschädigung zusammensetzt.

Frühzeitig rechtliche Hilfe suchen
„Dieser Erfolg zeigt einmal mehr, wie wichtig der kostenlose Rechtsschutz der Arbeiterkammer ist. Gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen geht es oft um existenzielle Summen, die sich die Menschen über Jahrzehnte hart erarbeitet haben“, AK-Präsident Goach und rät abschließend: „Wer mit einer plötzlichen Entlassung oder unklaren Vorwürfen konfrontiert wird, soll sich umgehend an uns wenden, um Fristen zu wahren und Ansprüche zu sichern.“









































