Mangelware “Gebärdensprach-DolmetscherInnen”
Tatsächlich sind Gebärdensprach-Dolmetscherinnen bzw. -Dolmetscher in ganz Österreich Mangelware. In Kärnten arbeiten drei Personen in diesem Bereich. Der Bedarf werde nicht ausreichend gedeckt, so der Gehörlosenverband Kärnten als Interessenvertretung für rund 500 hörbeeinträchtigte Menschen. Gründe dafür sind einerseits die äußerst komplexe und herausfordernde Ausbildung, andererseits die hohen Kosten. „Durch die Stipendienvergabe wollen wir mehr Menschen motivieren, diese komplexe Ausbildung zu absolvieren.
Wir brauchen dringend mehr zertifizierte Gebärdensprach-Dolmetscherinnen bzw. -Dolmetscher, um Menschen mit Behinderung, speziell mit Hörbehinderung, einerseits (Weiter-)Bildung und insgesamt eine chancengleiche Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen“, sagen Prettner und Schaar.
Fachausbildung Gebärdensprachdolmetschen
Die Fachausbildung Gebärdensprachdolmetschen wird in Linz vom Gehörlosenverband Oberösterreich (GESDO) angeboten. Vergeben werden nun zwei Stipendien für die dreijährige Ausbildung in Vollzeit in Form einer Individualförderung. Die Höhe eines Stipendiums beträgt 30.000 Euro pro Person und Lehrgang und wird in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt.
Kriterium des Stipendiums
Ein Kriterium für die Gewährung des Stipendiums ist, dass nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs drei Jahre lang in Kärnten in diesem Bereich gearbeitet wird.
Chancengleichheit und Inklusion für Gehörlose
„Der Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht. Für echte Chancengleichheit und Inklusion müssen Gehörlose die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Das gilt fürs lebenslange Lernen ebenso wie für jegliche Alltagssituation, in der Gebärdensprache benötigt wird“, so Schaar.
Stipendium ist sinnvoll und notwendig
Dagmar Schnepf, Obfrau des Gehörlosenverbandes Kärnten, befürwortet die nun ausgeschriebenen Stipendien sehr: „Das Kärntner Chancengleichheitsgesetz bietet bereits einen großartigen Rahmen für gehörlose Menschen, um am gesellschaftlichen Leben barrierefrei teilhaben zu können. Auch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Anbieter öffentlicher Dienstleistung zur Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung, aber die wenigen Dolmetscherinnen und Dolmetscher können den Bedarf nicht abdecken. Das Stipendium ist auch daher sinnvoll und notwendig.“
Antrag bis 31. Oktober möglich
Die Antragstellung für die Stipendien mittels Bewerbungsformular hat bis spätestens 31. Oktober 2023 zu erfolgen. Alle Unterlagen findet man hier unter „Aktuelles“: wissenslandkarte.ktn.gv.at