Schlechte Performance von betriebl. Pensionskassenveranlagung kostet Arbeitnehmern Milliarden

Kärnten -

Drei Milliarden Euro Verlust an Pensionskapital im vergangenen Jahr bei betrieblicher Pensionskassenveranlagung. Das Pensionskassengesetz kennt keine Haftung für Fehler in der Veranlagungspolitik. Goach: „Politik muss Eingreifen, um arbeitenden Menschen ein würdiges Leben in der Pension zu gewährleisten“


Mehr als eine Million Beschäftigte in Österreich müssen – nach schlechter Performance der Pensionskassen im vergangenen Jahr – Kürzungen ihrer betrieblichen Pension hinnehmen: Minus 9,67 Prozent, sprich drei Milliarden Euro. Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (Pekabe) spricht von einer Pensionskürzung von bis zu minus 15 Prozent. Schuld daran ist die Entwicklung der Finanzmärkte, also der Rückgang von Aktien- und Anleihenmärkten.

Politik muss eingreifen und Pensionskürzungen vermeiden

„Jahrelange harte Arbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss auch entsprechend in der Pension gewürdigt werden, doch die Versprechen der ehem. Arbeitgeber zu den betrieblichen Pensionen haben sich als unrealistisch herausgestellt. wie die aktuellen Zahlen darlegen“, zeigt sich Kärntens AK-Präsident Günther Goach verärgert. Ursprüngliche Zusagen von Veranlagungsüberschüssen von sieben Prozent pro Jahr stehen faktischen 2,38 Prozent in den vergangenen 15 Jahren gegenüber.

„Hier muss die Politik eingreifen und Pensionskürzungen vermeiden, denn die Schwankungsrückstellungen der Vorsorgekassen sind keine eiserne Reserve, sondern vorenthaltene Pensionsleistungen“, so Goach und bekräftigt: „Nur die staatliche Pension garantiert, als stabile erste Säule unseres Pensionssystems, ein Einkommen im Alter, da diese nicht vom freien Aktien- und Anleihenmarkt abhängig ist“

AK Präsident Günther Goach: „Politik muss Eingreifen, um arbeitenden Menschen ein würdiges Leben in der Pension zu gewährleisten“ (c) AK/Jost & Bayer

Formen der Betriebspensionen

Die Betriebspensionen sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die ergänzend zur gesetzlichen Pension, dem Arbeitnehmer zugesagt werden. Die Zusage einer Betriebspension wird entweder im Einzelarbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag geregelt. Die verschiedenen Formen von Betriebspension finden sie unter ktn.ak.at/betriebspension