Der Nachweis muss für die Dauer des Aufenthaltes im jeweiligen Skigebiet bereitgehalten werden und bei einer Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde vorgezeigt werden. Personen, die in den letzten sechs Monaten positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind von der Verordnung ausgenommen. Eine solche Infektion muss durch ein ärztliches Attest bestätigt sein und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.
Anbei die genaue Info zur Verordnung:
https://gailtal-journal.at/aktuell/verordnung-der-bh-hermagor-zum-thema-skifahren/
Zusätzliche Testmöglichkeiten
Die Verordnung gilt ebenso nicht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ist nach derzeitigem Stand bis einschließlich 7. März 2021 gültig. Neben den zusätzlichen Antigentest-Straßen in Hermagor und Kötschach-Mauthen (knapp 1.300 zusätzliche Tests am Wochenende) baut auch der Skiliftbetreiber am Nassfeld eine eigene Teststraße auf, in der sich potentielle Skifahrer testen lassen können.