Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass bei einer behördlichen Kontrolle in einer Betriebsstätte die ArbeitnehmerInnen und die Arbeitgeber Strafen erhalten, wenn die Testergebnisse nicht vorliegen. Nicht geimpfte Personen, müssen dabei ein negatives Testergebnis vorweisen.
„Das Fass ist am Überlaufen!”
Seit letzter Woche erreichen den ÖGB Kärnten dutzende Anrufe verzweifelter Arbeitnehmer. Sie berichten darüber, dass sie ein Schreiben des Arbeitgebers unterzeichnen müssen, wonach sie bei einer behördlichen Kontrolle auch die Strafen der Arbeitgeber zu bezahlen haben. „Das Fass ist am Überlaufen! Ich habe so etwas in meiner ganzen Laufbahn noch nicht erlebt“, ist ÖGB Landesvorsitzender Hermann Lipitsch verärgert.
„Nicht nur, dass ein absolutes Chaos in den Teststraßen herrscht, nun werden auch noch ArbeitnehmerInnen, die sich stundenlang in ihrer Freizeit vor den Teststraßen anstellen, von ihren Arbeitgebern gezwungen, die Strafen zu begleichen.“ Der ÖGB Kärnten ersucht die Arbeitnehmer diese Schreiben der Arbeitgeber keinesfalls zu unterzeichnen und sich umgehend bei den ÖGB Regionalsekretariaten zu melden.