Laut Auskunft der BH Hermagor durch BH Heinz Pansi, gilt auch ein Absonderungsbescheid einer bestätigten Infektion, welcher in den letzten 6 Monate von der BH Hermagor ausgestellt wurde, für die Ausreise aus dem Bezirk.
Wie bereits berichtet benötig man ansonsten für die Ausreise aus dem Bezirk einen negativen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Anstelle dieses Coronatests berechtigt auch ein ärztliches Attest über eine Corona-Erkrankung während der letzten sechs Monate zur Ausreise. Zum zweifelsfreien Nachweis der Identität ist es für die Ausreisenden unbedingt erforderlich, ein Identitätsdokument (Führerschein, Personalausweis etc.) mitzuführen.
Die Ausreisekontrollen werden mit den eigenen Kräften der Landespolizeidirektion Kärnten abgedeckt.
Diese Kontrollen werden voraussichtlich bis zum 18. März 2021, 24 Uhr, erfolgen.