In Österreich muss man bei einer Kündigung keinen Grund angeben. Das heißt: Sollte dich dein Arbeitgeber kündigen, weil du dich nicht impfen lassen möchtest, kannst du rein theoretisch die Kündigung anfechten, dann musst du jedoch beweisen können, dass dein Chef sozialwidrig gehandelt hat…
AK-Rechtsexperte meint:
Der AK-Rechtsexperte Christoph Lorber klärt auf, wann man gegen eine Kündigung vorgehen kann. “Derzeit gibt es in Österreich keine Impfpflicht, deswegen darf ein Arbeitgeber auch nicht von seinen Mitarbeitern verlangen, sich impfen zu lassen. Dennoch ist es schwierig für Arbeitnehmer zu beweisen, dass ein Chef wegen Impfunwilligkeit die Kündigung ausgesprochen hat.” Solltest du dich unfair und sozialwidrig behandelt fühlen, kannst du eine Kündigung jedoch immer bei der AK überprüfen lassen.