Was nicht mehr zu ändern ist, muss eben möglichst gut bewältigt werden, denkt sich der Leser. Wir haben mit einer besorgten Leserin gesprochen, die die Vorgehensweise der Behörden mit Unverständnis zur Kenntnis genommen hat.
Zur Vorgeschichte:
Die besorgte Frau ist Mutter einer Tochter, die jene Klasse der HLW Hermagor besucht, in der ein bestätigter Corona-Fall vorliegt. Sie kritisiert, dass die Behörden zu langsam und unkoordiniert vorgehen.
Als am Freitag das positive Testergebnis der HLW-Mitschülerin feststand, wurde die ganze Klasse nach Hause geschickt, Quarantäne-Richtlinen für die Schüler und jene Personen, die im selben Haushalt wohnen – sprich Familienangehörige – gab es vorerst nicht. “Am Sonntag hat die Polizei ein Schriftstück für meine Tochter vorbeigebracht, einen “behördlich anberaumten Spruch” mit der Auflage, sich am Montag, 28. 9. beim Roten Kreuz testen zu lassen,” so die besorgte Mutter. Das Testergebnis liegt seit heute, 30.9. Vormittag vor – auf eigenständige, mehrmalige Nachfrage der Getesteten bei der BH wurde das Testergebnis schlußendlich mitgeteilt.
Quarantäne für Haushaltsangehörige?
Wie auch immer der Test ausgefallen wäre: die Familie der Schülerin durfte sich die ganze Zeit über frei bewegen – von Quarantäne-Maßnahmen keine Spur. Die Geschwister mussten theoretisch zur Schule, die Eltern in die Arbeit. Eine Testung der Familienmitglieder ist offenbar nicht vorgesehen, oder muss sich jeder einzelne selbst darum kümmern?
Die Leserin konnte und wollte es übrigens einrichten, dass die Familie zu Hause blieb – völlig freiwillig und sehr verantwortungsbewusst…
Der Weg zum Corona-Test ist steil
Die Leserin bemerkte bei sich Symptome, wollte sich im Zuge der Testung ihrer Tochter sogleich mittesten lassen, doch das war nicht möglich bzw. nicht vorgesehen. Auch ein Anruf bei “1450” und Schilderung der Symptome “Fieber sowie Husten” alarmierten die Behörden nicht. Es wurde nicht getestet. Erst ein Anruf bei der Amtsärztin und Schilderung derselben Symptome brachten eine telefonisch-mündliche Anweisung, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Das weitere Vorgehen der Behörden ist abzuwarten.
“Häusliche Situation”
Interessant ist diese Situation natürlich auch aus arbeitsrechtlicher Sicht. Was sagt man seinem Arbeitgeber, wenn man aufgrund einer fernmündlichen Anweisung in Quarantäne ist.