Oberlandesgericht Graz hebt Urteil auf
Dieses Urteil wurde jedoch vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben. Die Richter argumentierten, dass Besucher einer solchen natürlichen Umgebung wie der Mauthner Klamm stets mit gewissen Risiken, wie Stein- oder Astschlag, rechnen müssten. Der Begriff “familienfreundlich” impliziere nicht die Abwesenheit jeglicher Gefahren. Das Fehlen eines Schildes, das vor einer allgemeinen Gefahr warnt, stelle keine grobe Fahrlässigkeit dar. Das Gericht betonte auch die Bedeutung der Eigenverantwortung der Wegbenutzer.
Familie zeigt sich enttäuscht
Die Familie des verstorbenen Mädchens, vertreten durch Anwalt Stephan Traxler, zeigte sich – gegenüber einer Anfrage vom ORF Kärnten – enttäuscht von der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Traxler bezeichnete das Urteil als “lapidar” und plant, den Fall in einer außerordentlichen Revision vor den Obersten Gerichtshof zu bringen. Die Familie hatte ursprünglich auf Schmerzensgeld für den Verlust ihres einzigen Kindes geklagt, insbesondere da bereits früher ein ähnlicher, wenn auch weniger schwerwiegender Unfall in der Klamm vorgekommen war. Der Ausgang des weiteren juristischen Vorgehens bleibt abzuwarten, während die Debatte über Sicherheitsvorkehrungen in natürlichen Touristenattraktionen weiterhin aktuell bleibt.