Verordnung der BH Hermagor für zusätzliche Maßnahmen zur COVID-19 Verbreitung

Hermagor -

Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor lässt folgende Verordnung für zusätzliche Maßnahmen zur COVID-19 Verbreitung.

Aktuelle Verordnung zum Thema Schifahren im Bezirk Hermagor
Diese Verordnung betrifft ausschließlich das Betreten von Skipisten.19. Die das Überschreiten der Grenzen des politischen Bezirkes Hermagor betreffenden Bestimmungen sind in einer eigenen Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten (COVID-19 Risikominimierungsverordnung Hermagor (LGBl 24/2021), kundgemacht am heutigen Tag, geregelt.