Brandschutzmaßnahmen aufgehoben
Dies bedeutet, dass die zuvor geltenden Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Bränden nicht mehr in Kraft sind. Die Entscheidung wurde von Bezirkshauptmann Mag. Fian bekanntgegeben.
Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor hat mit sofortiger Wirkung die Verordnung vom 3. September 2024 (Zahl: HE13-ALLF-745/2024) über die Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr aufgehoben.
Dies bedeutet, dass die zuvor geltenden Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Bränden nicht mehr in Kraft sind. Die Entscheidung wurde von Bezirkshauptmann Mag. Fian bekanntgegeben.
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