Lockdown:

Was gilt für Leute mit einer Impfung?

Kärnten -
Nach der gestrigen Verkündung des Lockdowns für Ungeimpfte herrscht bei vielen Österreichern Verwirrung. Die häufigste Frage lautet im Moment: “Was kann ich tun, wenn ich erst eine Teilimpfung bekommen habe?”


Ab heute, 15. November 2021 gilt ein Lockdown für alle Personen, die bis jetzt noch nicht geimpft sind. Viele Österreicher haben sich allerdings erst kürzlich dazu entschieden, sich gegen Corona impfen zu lassen und haben erst eine Teilimpfung* erhalten. Was gilt für sie? Müssen sie auch einen harten Lockdown in Kauf nehmen?

Antwort des Bundes

Die Antwort des Bundes dazu lautet “Nein”. Konkret wird es auf der offiziellen Seite so formuliert: “Für Personen, die zwar die 1. Dosis, aber noch nicht die 2. Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gibt es eine Übergangsfrist bis 6. Dezember 2021. In diesen Fällen gilt der Impfnachweis über die 1. Dosis zusammen mit einem gültigen PCR-Test (72 Stunden) als gültiger 2-G-Nachweis”, aber “eine Abbildung im Grünen Pass ist nicht möglich”. Übersetzt heißt das: Bis 6. Dezember kann man sich aus dem Lockdown freitesten.

*Achtung: Beim Impfstoff Johnson & Johnson reicht im Moment noch eine Impfung und man gilt als geimpft