Weitere Abschussmöglichkeit somit erloschen
Benötigte DNA-Proben wurden noch an Ort und Stelle genommen, sodass der Kadaver jenem Jäger, der das Tier erlegt hat, überlassen werden konnte. Die Abschussmöglichkeit für einen Risikowolf im betroffenen Gebiet, welche ursprünglich bis 31. März gegolten hätte, ist damit erloschen. Sämtliche Jagdausübungsberechtigten werden umgehend behördlich informiert.