Kärntenweite Charmeoffensive
Um den Wert dieser persönlichen Dienstleistung hervorzuheben, starten die Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie die kärntenweite Charmeoffensive „Danke, stimmt so!“. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde diese heute präsentiert. „Wir wollen mit dieser Kampagne ein kraftvolles Zeichen setzen und einen nachhaltigen Impuls geben. Ziel ist es, dass die Gäste die Bedeutung der Dienstleistungen, die in der Gastronomie und Hotellerie erbracht werden, wieder vermehrt erkennen und entsprechend wertschätzen. Wenn wir künftig weiter Dienstleister haben wollen, dann müssen wir sie emotional und auch monetär wertschätzen“, betonten Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie, und Sigismund Moerisch, Obmann der WK-Fachgruppe Hotellerie.
Trinkgeld bleibt freiwillige Anerkennung
„Wertschätzung kann unterschiedlich zum Ausdruck gebracht werden: in Worten und Gesten, ideell und monetär“, so Moerisch. Neben einem attraktiven Arbeitsumfeld spielt das „Trinkgeld“ im Gastgewerbe seit jeher eine wichtige Rolle, es ist Teil einer gelebten Wertschätzungskultur. Moerisch: „Trinkgeld zu geben, unterstreicht den persönlichen Dank eines Gastes für aufmerksame, freundliche Bedienung und die ausdrückliche Zufriedenheit mit der Qualität einer Dienstleistung.“ Sternad und Moerisch betonten, dass diese monetäre Belohnung weiterhin freiwillig bleiben sollte, alles andere sei in Zeiten wie diesen schlichtweg der falsche Weg und verderbe Durst und Appetit.
Mit Werbemitteln wie Postern, Speisekartenbeilegern und Tischaufstellern wird den Gästen das Thema „Wertschätzung und Trinkgeld“ direkt vor Ort in den Betrieben ins Bewusstsein gerufen – sympathisch, unaufdringlich und jedenfalls nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Kärntner Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe beteiligen sich auf breiter Basis an dieser Aktion, auch im Sinne eines solidarischen Signals an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Trinkgeld – auch bei Kartenzahlung möglich!
Da die Rechnung beim Wirt immer öfter mit Kredit- oder Bankomatkarte beglichen wird, reagieren die beiden Fachgruppen mit eigens kreierten Werbeslogans „Ihre Wertschätzung – Ihr Trinkgeld“ und dem Zusatz „Gerne auch mit Karte!“. Damit soll darauf hingewiesen werden, dass eine Trinkgeldzahlung auch mit Karte grundsätzlich steuerfrei möglich ist. Und um ein häufiges Missverständnis auszuräumen: „Auch bei Kreditkartenzahlung kann das Trinkgeld an den jeweiligen Mitarbeiter weitergegeben werden. Nach den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes ist die Steuerfreiheit von Trinkgeldern an zwei Bedingungen geknüpft, nämlich an die Freiwilligkeit des Dritten und an die individuelle Zurechenbarkeit zur Leistung der Person“, meinte Moerisch abschließend.