Ein kleines Wort mit großer Wirkung: AK hilft Kärntner Pferdebesitzerin aus der Kostenfalle

Kärnten -

Erst nach Intervention des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten erhielt eine Pferdebesitzerin die vertraglich vereinbarten Behandlungskosten von insgesamt 8.155 Euro erstattet. Das unscheinbare Wort „sowie“ in der Polizze gab den Ausschlag. 

Symbolfoto

Versicherungsablehnung? Nicht gleich aufgeben!

AK-Präsident Günther Goach rät: „Bleiben Sie bei der Ablehnung von Versicherungsleistungen hartnäckig und lassen Sie die Verträge genau prüfen. Oftmals weichen die internen Auslegungen der Versicherer von der tatsächlichen rechtlichen Textierung ab.“

AK-Präsident Günther Goach (c) AK/Helge Bauer

Versicherung zahlte zunächst nur einen Teil

Eine Kärntner Konsumentin hatte für ihre Stute eine spezielle OP-Kostenversicherung abgeschlossen. Als das Tier im vergangenen Jahr wegen einer Knochenabsplitterung am Sprunggelenk – die bereits die angrenzende Sehne reizte – unters Messer musste, begann für die Besitzerin ein bürokratischer Spießrutenlauf. Die Versicherung speiste sie zunächst mit lediglich 1.500 Euro für den Sehnenschaden ab. Erst nach hartnäckigem Protest der Frau lenkte das Unternehmen teilweise ein: Es akzeptierte den Sehnenschaden als direkte Folge des Bruchs und überwies auch die vertragliche Höchstsumme für die Behandlung von Frakturen von 4.000 Euro.

AK prüfte den Vertrag erfolgreich

Danach schaltete die Versicherung jedoch auf stur und weigerte sich strikt, auch zusätzlich die vollen Operations- und Nachbehandlungskosten zu übernehmen. Die Ausrede des Versicherers: Diese Posten seien bereits im Deckelungsbetrag von 4.000 Euro enthalten. AK-Konsumentenschützerin Kathrin Halbherr prüfte die Unterlagen und stellte fest: „Aus dem Haftungsumfang der Polizze geht eindeutig hervor, dass für Frakturen 4.000 Euro sowie bis zu 1.500 Euro für Operationen von unfallbedingten und akuten Sehnen-, Bänder- und Muskelrissen zustehen – plus die Nachsorge bis zu 15 Tage nach dem Eingriff.“ Das Wörtchen „sowie“ im Vertrag beweist schwarz auf weiß, dass es sich um zwei getrennte Kostenzusagen handelt und auch die Nachsorge separat abgegolten werden muss, da der Vertrag an keiner Stelle eine Koppelung an den OP-Deckel erwähnt. Angesichts dieser glasklaren Fakten überwies die Versicherung zusätzlich zu den ersten 4.000 Euro weitere 4.155 Euro.

Kathrin Halbherr (c) AK Kärnten/Helge Bauer

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