„Aufbauend auf die Erfahrungen aus dem U-Ausschuss der Vorperiode konnten maßgebliche Verbesserungen erzielt werden, insbesondere was die Übermittlung von Unterlagen betrifft. Geschwärzte Akten und nicht übermittelte Unterlagen von landesnahen Einrichtungen werden der Vergangenheit angehören.“
Köfer verweist zudem darauf, dass die Einsetzung von U-Ausschüssen des Landtages zukünftig als echtes Minderheitenrecht ausgestaltet werden wird.
Grundlagen dafür sind geschaffen
Köfer: „Kärnten bekommt mit dem geplanten Landtagsbeschluss am 1. Februar ein neues und modernes U-Ausschuss-Gesetz, das die Arbeit solch eines Gremiums stärkt und Kontrollmöglichkeiten ausbaut. Die Grundlagen dafür sind geschaffen.“