Allgemeine Empfehlungen
Weiters umfasst das Konzept allgemeine Empfehlungen für die Wahlbehörden am Wahltag, wie das rechtzeitige Eintreffen, die Handhygiene, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, die Abstandsregeln, die Verwendung von Einweghandschuhen, die Vermeidung der gemeinsamen Verwendung von Gegenständen (Kugelschreiber), oder für das Lüften.
Erkrankte Personen sollen per Brief wählen
Auch Empfehlungen für die Stimmabgabe selbst sind im Konzept berücksichtigt, wie für das Betreten der Wahllokale durch die Wählerinnen und Wähler, für die Anzahl der wartenden Wähler, für die Identitätsfeststellung und für das Reinigen der Tische und Stehpulte in Wahlzellen. Das Konzept enthält auch die empfohlenen Maßnahmen für die Wähler selbst. So sollten erkrankte Personen von der Briefwahl Gebrauch machen, sollten auch die Wähler selbst auf die Abstandsregeln achten und einen Mund-Nasenschutz tragen – sowohl vor dem Eintritt ins Wahllokal wie während des Aufenthaltes im Wahllokal. Empfohlen wird, eigenes Schreibmaterial zur Wahl mitzubringen. Die Gemeinderatswahlen finden am 28. Februar 2021 statt.