Fahrradunfälle mit schweren Verletzungen nehmen deutlich zu. Erst vor wenigen Tagen kam es zum Beispiel in Kühnsdorf zu einem Unfall, bei dem ein 48-jähriger Rennradfahrer aus dem Bezirk Klagenfurt-Land schwer verletzt wurde. Er musste mit dem Rettungshubschrauber C11 ins Klinikum Klagenfurt geflogen werden. Weil gerade die Herbstzeit auch als Fahrradzeit gilt, möchte die Landespolizeidirektion Kärnten nun daran erinnern, wie wichtig eine adäquate Schutzausrüstung und die Beachtung der Vorschriften beim Radfahren sind.
Hättet ihr alles gewusst?
- Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besteht Helmpflicht.
- Wichtig ist auch die Einhaltung der Geschwindigkeiten. Diese liegt bei E-Bikes- und E-Scooter-Antriebe bei maximal 25 km/h. Erfolgt eine zusätzliche Unterstützung mit Muskelkraft darf auch schneller gefahren werden.
- Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten, an denen der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern und diese nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.
- Fahrrad und Anhänger müssen beleuchtet sein. Idealerweise mit LED-Blink-Lichtern, die auch am Tag gut sichtbar sind. Reflektierende Gegenstände am Fahrrad oder eine Warnweste bringen zusätzliche Sicherheit.
Quelle: Landespolizeidirektion Kärnten
So verhaltet ihr euch richtig
Weiters gibt die Landespolizeidirektion auch einige Verhaltenstipps mit auf den Weg. Dazu zählen:
Verhaltenstipps im Überblick
- Plant ungefährliche Fahrstrecken und benutzt Fahrradanlagen, Radwege oder Fahrradstreifen.
- Schiebt euer Fahrrad bei gefährlichen, unübersichtlichen Kreuzungen vorübergehend, dazu könnt ihr auch Gehsteige und Schutzwege benützen.
- Bedenkt mögliche Fehler anderer.
- Meidet zu knappe Abstände bei der Vorbeifahrt an Hindernissen.
- Bei Mischverkehr mit Fußgängern werdet ihr eventuell nicht wahrgenommen. Rechnet daher mit unerwarteten Reaktionen der Fußgänger und haltet Abstand.
- Bedenkt beim Rechtsabbiegern den toten Winkel der anderen Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Landespolizeidirektion Kärnten