Die strengeren Maßnahmen sollen am Arbeitsplatz laut Medienberichten bereits ab 15. Oktober greifen. In knapp einer Woche müsse am Arbeitsplatz also wohl bereits ein 3G-Nachweis vorgewiesen werden. Diese Regelung gelte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die an ihrem Arbeitsplatz mit Kunden oder Kollegen zusammentreffen könnten. Diese müssen ab dann also entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein. Auch eine Maskenpflicht bei direktem Kundenkontakt soll angedacht sein. Bei Nichteinhalten der Regelungen könne sogar eine Kündigung drohen.
3G am Arbeitsplatz ab 15. Oktober: Bei Weigerung könnte Kündigung drohen
Kärnten -
Die Diskussionen sind in den vergangenen Tagen und Wochen immer lauter und mehr geworden. Nun scheint es beschlossene Sache zu sein: 3G am Arbeitsplatz soll am 15. Oktober kommen.
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