Grüner Pass: Aber wie bekomme ich eigentlich die Handy-Signatur fürs Aktualisieren?

Kärnten -

Mit der Handy-Signatur kannst du deinen Grünen Pass leichter aktualisieren. Wir haben für dich eine Anleitung erstellt, wie du zu dieser kommst.

Symbolfoto: Grüner Pass

Die Handy-Signatur und die chipkartenbasierte Bürgerkarte sind mit einem elektronischen Ausweis vergleichbar: Als Ausweis wird in diesem Sinn ein Konzept verstanden, das unterschiedliche Ausprägungen haben kann, heißt es seitens des Bundesministeriums.

Handy-Signatur

Derzeit sind zwei Ausprägungen der Bürgerkarte verfügbar, auf dem Mobiltelefon als Handy-Signatur, oder als Signaturkarten wie Dienstkarten. Du kannst deine Handy-Signatur entweder persönlich oder online aktivieren, diese ist für viele Amtsservices, wie beispielsweise der Grüne Pass, notwendig oder erleichtert einem die Handhabe. Du hast mehrere Optionen:

So kommst du zur Handy-Signatur

Registrierungsstelle

Aktiviere deine Handy-Signatur in einer der Registrierungsstellen in ganz Österreich. Für die Registrierung ist in der Regel keine Voranmeldung erforderlich (rufe bitte dennoch vorher an, da wegen Corona andere Regeln gelten könnten). Bitte nimm einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und dein Handy mit. Registrierungsstellen suchen

FinanzOnline

Mit deinen FinanzOnline-Zugangsdaten (Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation und PIN) kannst du die Aktivierung deiner Handy-Signatur selbst beantragen: Melde dich dazu mit deinen FinanzOnline-Zugangsdaten an und wählen den Menüpunkt “Handy-Signatur aktivieren” (weiter unten zu finden). Folge den weiteren Prozessschritten. Binnen weniger Tage erhaltest du einen Bestätigungsbrief mit Aktivierungscode und Freischalte-PIN per Post, mit dem du die Aktivierung abschließen kannst. (Alle Informationen dazu auf: Handy Signatur (bmdw.gv.at))

Die Registrierung der Funktion Bürgerkarte (Handy-Signatur) setzt aufgrund der damit verbundenen Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats die zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit eines mündigen Minderjährigen (Personen ab dem 14. vollendeten Lebensjahr) voraus. Deshalb ist die Ausstellung einer Bürgerkarte (Handy-Signatur) erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

Anleitung zu finden unter Aktivierung der Handy-Signatur via FinanzOnline (PDF, 594 KB)

Grünen Pass aktualisieren

Außer dem Handybesitzer hat niemand Zugriff auf die Daten des eigenen Passes. Deshalb muss ihn auch jeder selber aktualisieren. Das Prozedere soll “schnell und einfach” funktionieren: Man muss lediglich das neue Impfzertifikat zur App hinzufügen. Rechts unten in der App findet man ein kleines „Plus“-Zeichen. Dort kann man das neue Zertifikat abspeichern. Info dazu: Das Zertifikat kann man sich auf der Seite des Gesundheitsministeriums mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte herunterladen. Man kann aber auch mit der E-Card in eine Apotheke und sich die Bescheinigung dort ausdrucken lassen.

Die App Digitales Amt

Mit der App Digitales Amt – der mobilen Version von oesterreich.gv.at – können ausgewählte digitale Amtsservices bereits direkt am Mobiltelefon erledigt werden. Gleichzeitig ersetzt diese auch die Handy-Signatur App. Voraussetzung für die Nutzung der App Digitales Amt ist, dass auf dem Smartphone Face- und TouchID (Gesichtserkennung und Fingerprint) verwendet werden können.