“Teuerungsabsetzbetrag” und “Familienbonus Plus”
Personen mit einem Einkommen von bis zu 24.500 Euro jährlich könnten dieses Jahr nämlich in den Genuss von 500 Euro in Form des “Teuerungsabsetzbetrags” kommen. Diesen muss man jedoch nicht selbst beantragen, er wird automatisch berücksichtigt. Weiters gibt es mit dem “Familienbonus Plus” auch für jedes Kind unter 18 Jahren statt 1.500 Euro dieses Jahr 2.000 Euro und für jedes Kind über 18 immerhin 650 Euro und damit 100 Euro mehr zurück.
Pendlerpauschale und -euro deutlich gestiegen
Da auf diesen Familienbonus jedoch nur Menschen Anspruch haben, die auch Steuern zahlen, gibt es noch die Alternative des “Kindermehrbetrags”. Hier gibt es, für Menschen die wenige bis keine Steuern zahlen, immerhin noch 550 Euro pro Kind zurück – statt wie bisher 300 Euro. Doch damit nicht genug, auch Pendler werden dieses Jahr deutlich mehr Geld zurück bekommen. Die Pendlerpauschale wurde zwischen Mai und Dezember 2022 um 50 Prozent, der Pendlereuro gar um das Vierfache erhöht.
Wie mache ich den Steuerausgleich?
Zwei Möglichkeiten hat man, den Steuerausgleich zu machen. Einerseits kann man ihn per “Formular L1” und über den Postweg an das Finanzamt direkt machen oder über FinanzOnline und über das Internet. Für letztere Möglichkeit hat die Arbeiterkammer erst kürzlich ein längeres Erklärvideo erstellt, dass Jeden sicher durch die Schritte des Steuerausgleichs führen soll.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen