Info für alle Autofahrer: Diese Frist läuft jetzt ab!

Kärnten/Österreich -

Mit Stichtag 1. Feber ist nur noch die neue Vignette in Sonnengelb für 2024 gültig. Wer nach dieser Frist ohne gültige Vignette unterwegs ist, darf sich auf saftige Strafen gefasst machen.


Mit 31. Jänner 2024 läuft die Jahresvignette für das Vorjahr endgültig aus. Ab dem heutigen 1. Feber 2024 muss daher auf Autos, Motorrädern und leichten Wohnmobilen die neue Vignette angebracht oder die digitale Vignette gekauft und auch gültig sein. Wer noch keine neue Vignette für das Jahr 2024 hat, sollte sich langsam eine zulegen.

Anzeige & Geldstrafe 

Wird man mit abgelaufener oder ohne Vignette erwischt, kommt man bestenfalls mit einer Ersatzmaut von 120 Euro davon. Wird diese nicht begleicht, droht eine Anzeige und eine Geldstrafe von mindestens 300 Euro. Im schlimmsten Fall kann die Strafe bis zu 3.000 Euro ausmachen.

Aufgepasst: Bestätigung aufbewahren

Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden. Eine Mitführpflicht im Fahrzeug gibt es aber nicht. Auch bei der Klebevignette sollte der Kaufnachweis aufbewahrt werden. Sollte einmal die Windschutzscheibe beschädigt werden, kann eine Ersatzvignette beantragt werden.

Richtig aufkleben! 

Aufgeklebt werden muss die Vignette übrigens am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel.