Ohne Foto droht die E-Card-Sperre: Es gibt aber auch Ausnahmen….

Kärnten/Österreich -

Ab Jänner droht knapp 100.000 Österreichern die Sperre der e-Card, weil sie kein Foto auf ebenjener haben. Insgesamt sind 2,4 Millionen e-Cards ohne Foto im Umlauf. Wieso nicht jeder von der Sperre betroffen ist, erfahrt ihr hier.


Passfoto seit 2022 verpflichtend 

Seit 2022 ist ein Passfoto auf den e-Cards in Österreich verpflichtend. Für immerhin rund 100.000 Österreicher könnte diese Regelung nun daher zum Problem werden – sie haben nämlich noch kein Foto auf ihren e-Cards. Diese werden dann mit 1. Jänner 2024 gesperrt. Der Grund: Die Behörden verfügen über kein Foto der betroffenen Personen und es wurde auch keines übermittelt.

Mehrere Personengruppen ausgenommen

Insgesamt waren mit Stand 8. November 2023 sogar über 2,4 Millionen solcher e-Cards ausgestellt, kritisierte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer Aussendung. Dennoch droht „nur“ für etwa 100.000 Menschen die Sperre der Karte. Der Grund liegt darin, dass mehrere Personengruppen von der Foto-Pflicht ausgenommen sind. Ausnahmen gelten nämlich für Kinder unter 14 Jahren, Erwachsene über 70 Jahren und Personen ab der Pflegestufe 4. Diese Menschen benötigen kein Foto auf ihren e-Cards, für sie besteht daher auch kein Handlungsbedarf – bei allen anderen Versicherten jedoch schon. Nähere Informationen findet ihr hier.

Häufig gestellte Fragen

WELCHE E-CARDS WERDEN 2024 GESPERRT?

Laut einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ an Gesundheitsminister Johannes Rauch sollen 106.814 Karten von Personen mit Krankenversicherungsanspruch ab 1. Jänner 2024 gesperrt werden. Der Grund: Die Behörden verfügen über kein Foto der betroffenen Personen und es wurde auch keines übermittelt. E-cards ohne Foto sollen also zu Beginn des neuen Jahres gesperrt werden.

WER BRAUCHT KEIN FOTO AUF SEINER E-CARD?

Bezüglich der Foto-Regelung gibt es auch einige Ausnahmen. Generell seien davon rund 2,3 Millionen e-cards im Umlauf, denn Kinder unter 14 Jahren, Erwachsene über 70 Jahren und Personen ab der Pflegestufe 4 benötigen kein Foto. Für sie besteht auch kein Handlungsbedarf.

MUSS ICH MEIN FOTO FÜR DIE E-CARD SELBST SCHICKEN?

Personen die über keines dieser Dokumente verfügen, müssen grundsätzlich ein Foto eigenständig übermitteln:

  • österreichischen Reisepass,
  • österreichischen Personalausweis,
  • österreichischen Scheckkartenführerschein,
  • Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass bzw. eine Identitätskarte für Fremde, Duldungskarte, Verfahrenskarte (grüne Karte), Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte), Karte für Asylberechtigte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)

E-CARD: GIBT ES BEREITS EIN FOTO VON MIR?

Mit dem Foto-Sofort-Check kannst du prüfen, ob ein Foto aus einem der genannten Dokumente für deine e-card vorhanden ist.

WOHIN MIT DEM FOTO FÜR DIE E-CARD?

Mit der Registrierungsstellen-Suche findest du deine zuständige, nächstgelegene Registrierungsstelle.

WAS BRAUCHE ICH, UM EIN FOTO FÜR DIE E-CARD ZU ERHALTEN?

  • Das Foto für die e-card muss den Kriterien eines Reisepassfotos entsprechen.
  • Du musst das Foto persönlich abgeben und deine e-card oder Sozialversicherungsnummer dabei haben.
  • Wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft hast musst du einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vorzeigen. Hast du keinen Ausweis, brauchst du einen Identitätszeugen. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und deine Identität bestätigen.
  • Wenn du keine österreichische Staatsbürgerschaft hast, musst du dein Reisedokument im Original vorzeigen.