Neuberechnung des Sockelbetrages
„Seit einigen Monaten steht das Land mit den Heimbetreibern in Gesprächen für eine Neuberechnung des Sockelbetrages. Um eine verlässliche Basis zu haben, wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Austria mit Grundlagenberechnungen bzw. mit der Evaluierung der Sockelbeträge beauftragt“, teilte heute Gesundheitsreferentin Beate Prettner bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung mit.
Frist wird verlängert
Um in der Zwischenzeit den Heimbetreibern den Kostendruck zu nehmen, wurde bereits mit 1. Juli 2023 der Sockelbetrag um 200 Euro pro BewohnerIn und Monat erhöht. Vorerst befristet mit 31. Dezember 2023. „In der heutigen Regierungssitzung haben wir beschlossen, diese Frist zu verlängern, das heißt die zusätzlichen 200 Euro pro Person und Monat bis zum Ende des ersten Quartals weiterzubezahlen. Bis dahin wird die endgültige Evaluierung und Festlegung des Sockelbetrages feststehen“, informierte Prettner.
Anhebung der Personalkosten
Zusätzlich zu besagten 200 Euro pro Heimplatz und Monat wurden die in den Sockelbeträgen enthaltenen Personalkosten (65%) per 1. Jänner 2024 um 9,2 Prozent angehoben. Hier handelt es sich um den Anpassungsfaktor des Gehaltsabschlusses im SWÖ-Kollektivvertrag.
Mehrkosten von über 6 Millionen Euro
Wie die Gesundheitsreferentin erklärte, ergibt das im Zeitrahmen 1. Jänner bis 31. März 2024 Mehrkosten von in Summe 6,15 Millionen Euro. „Davon entfallen 3,4 Millionen Euro auf die Weiterzahlung der 200 Euro pro Heimplatz/Monat. Die Valorisierung des Personalkostenanteiles schlägt sich für drei Monate mit rund 2,8 Millionen Euro nieder.“