Risse statt Rennrad-Glück – AK holt 3.570 Euro zurück

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Kärnten -

Anhaltende Lackschäden, Risse im Rahmen und eine monatelange Rückrufaktion vermiesten einem Kärntner die Freude an seinem neuen, 3.570 Euro teuren Rennrad. Trotz mehrfacher Reparaturversuche lieferte der Händler kein mangelfreies Rad. Erst nach dem Einschreiten des AK-Konsumentenschutzes erstattete das Unternehmen den vollen Kaufpreis.

AK Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig setzte sich erfolgreich für den Kärntner ein, der nach monatelangem Ärger den vollen Kaufpreis zurückerhielt

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mängel nicht einfach hinnehmen, unsere Expertinnen und Experten setzen sich kostenlos für ihr Recht ein“, betont AK-Präsident Günther Goach.

Rennrad sorgt für monatelangen Ärger

Im Juli 2025 erfüllte sich ein Kärntner seinen sportlichen Traum: Ein hochwertiges Rennrad im auffälligen Design für knapp 3.570 Euro. Doch die Freude währte nur kurz. Bereits nach wenigen Fahrten zeigten sich deutliche Lack- und Verarbeitungsmängel. Zwar wurde der Rahmen anfangs getauscht, doch auch das Ersatzteil wies rasch wieder Kratzer und sogar Risse im Bereich der Sattelklemme auf. Als wäre das nicht genug, legte eine Sicherheits-Rückrufaktion der Vordergabel das Rad monatelang komplett still. Als der Händler schließlich nur noch Rahmen in völlig anderen Farben anbot, riss beim Konsumenten der Geduldsfaden, denn das spezielle Design war ein Hauptgrund für den Kauf. Nach knapp neun Monaten Ärger und gescheiterten Reparaturversuchen wandte sich der Mann an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten – mit Erfolg.

AK erkämpft Kaufpreis zurück

AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig betont: „Ein Kunde, der über 3.500 Euro ausgibt, darf zu Recht ein einwandfreies Produkt erwarten. Wenn Nachbesserungen scheitern und sich Risse im Rahmen bilden, geht es nicht mehr nur um Ästhetik, sondern um die Sicherheit.“ Die Expertin pochte auf das Verbrauchergewährleistungsgesetz. „Bietet der Händler nach mehrmaligen Versuchen keine vertragsgemäße Lösung, greift das Recht auf Vertragsauflösung.“ Die Intervention der AK zeigte Erfolg, das Unternehmen zahlte den gesamten Betrag zurück.

AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig (c) AK Kärnten/Helge Bauer