„Alles gedeckt“ – dann kam die Rechnung
Eine Kärntnerin ruft ihren Versicherungsvertreter an, erkundigt sich nach möglichen Kosten, die im Zuge ihres Krankenhausaufenthaltes entstehen könnten, und bekommt die beruhigende Auskunft, dass „alles gedeckt“ sei. Doch kurz darauf liegt eine Rechnung über knapp 500 Euro im Briefkasten. Sie wandte sich an den Konsumentenschutz der AK Kärnten, weil sie davon ausging, dass die zuvor eingeholte mündliche Auskunft verbindlich sei. „Rechtlich betrachtet begründet die fehlende Information im Telefonat keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts. Dieser war beim Vertragsabschluss eindeutig vereinbart“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig, die dennoch beim Versicherungsunternehmen intervenierte und eine kulante Lösung erreichte: Der Versicherer verzichtete in diesem Fall auf den Selbstbehalt.

Tipps der Arbeiterkammer Kärnten








































