Wer profitiert?
Die Stromkostenbremse der Bundesregierung ist seit 1. Dezember 2022 wirksam und unterstützt Haushalte angesichts der hohen Kosten für Energie. Allerdings haben manche Gewerbetreibende ein Problem: Diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz am Betriebssitz haben, beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom oft über nur einen Stromzähler. Um auch diese zu unterstützen, wurde eine ergänzende Regelung zur allgemeinen Stromkostenbremse für Privatpersonen eingeführt.
Im Schnitt 500 Euro
Ab heute (!) können die betroffenen Gewerbetreibenden einen Antrag auf Gewährung der Stromkostenbremse stellen. Die Entlastung beträgt im Schnitt 500 Euro. Anträge können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Stromkostenbremse erfüllt sind und der Antrag bewilligt wird, wird der Zuschuss ab dem 1. Juni 2023 automatisch auf der Stromrechnung für die nächsten 19 Monate berücksichtigt.
Zuschläge pro Person bei Mehrpersonenhaushalten
Haushalte mit mehr als drei Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind, erhalten außerdem Zuschläge pro Person, für die kein separater Antrag nötig ist. Eine Doppelförderung durch die Stromkostenbremse für Privatpersonen und die Stromkostenbremse für Gewerbetreibende mit nur einem Stromzähler wird ebenso ausgeschlossen wie eine zusätzliche Förderung durch den Energiekostenzuschuss oder durch das Pauschalmodell für Kleinunternehmen.