Einkommensgrenze wurde neuerlich angehoben
Besonders wichtig ist es dem Land Kärnten gewesen, den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern – „derart herausfordernde Zeiten treffen nicht nur die niedrigsten Einkommensbezieher“. Daher wurden die Einkommensgrenzen neuerlich angehoben. Diese sind für den großen Zuschuss: 1.100 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen bzw. 1.560 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Für den kleinen Zuschuss: 1.240 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen und 1.700 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Erhöht wird außerdem der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt auf 270 Euro netto.
„Heute startet die Antragsfrist – und zwar wie in den Jahren davor am zuständigen Gemeindeamt“, informiert die Sozialreferentin. Die Antragsfrist endet am 28. April 2023. Prettner versichert: „Anders als der Energiebonus des Bundes wird der Kärntner Energiebonus automatisch mit der Bewilligung des Heizkostenzuschusses ausbezahlt. Es ist dafür kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Wir gehen in Kärnten einen Auszahlungsweg, der so einfach und unkompliziert wie möglich ist.“