Für Slowenien-Einreise braucht ihr bald 3-G-Nachweis

Kärnten/Slowenien -

Bisher konnten Kärntnerinnen und Kärntner ohne Einschränkungen nach Slowenien einreisen. Das ändert sich mit dem 15. Juli. Wer dann in das Nachbarland einreisen möchte, muss einen 3-G-Nachweis vorlegen.


Wer ab dem 15. Juli 2021 nach Slowenien einreisen möchte, muss einen 3-G-Nachweis (Grüner Pass) vorlegen, also entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Kann dies nicht nachgewiesen werden, muss derjenige für zehn Tage in Quarantäne. Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren sowie Landwirte, die ihre Grundstücke auf beiden Seiten der Grenze bewirtschaften müssen. Keine Ausnahmen gibt es hingegen für Durchreisende oder Pendler.