Ab 4. November:

Jetzt fix: Kärnten verschärft die Maßnahmen

Kärnten -
 
Am Freitagabend beschloss das Koordinationsgremium in einer Sondersitzung regionale Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Kärnten. Unter anderem gilt ab 4. November für die Nachtgastronomie und bei größeren Events nur noch die 2G-Regel. Die neuen Regelungen findest du hier im Überblick.

Lockdown für Ungeimpfte und Verschärfungen für alle

358 Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden – die Zahlen der Coronapatienten steigen weiter an und damit einhergehend wird auch eine Auslastung der Krankenhäuser – und allen voran der Intensivbetten – prognostiziert. Das Koordinationsgremium tagte deshalb am Freitagabend unter der Leitung von LH Peter Kaiser, LHStv.in Beate Prettner, LR Martin Gruber und Koordinator Günther Wurzer in einer Sondersitzung mit Experten. Dabei wurden Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Kärnten ab 4. November beschlossen.

Verschärfungen gibt es in folgenden Bereichen

  • Nachtgastronomie und Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze ab 500 Personen: Diese dürfen ab 4. November nur mehr von geimpften und genesenen Personen betreten werden. Es gilt also die 2-G-Regel.
  • Im gesamten Handel sowie in Kultureinrichtungen in denen die 3-G-Regel nicht gilt, wie beispielsweise in Museen und Bibliotheken. Dort ist ab diesem Zeitpunkt wieder die FFP2-Maskenpflicht aufrecht.
  • Darüber hinaus wird die Kontrolle der gesetzten Maßnahmen intensiviert.

Mit den Maßnahmen knüpft Kärnten an die Empfehlungen der Corona-Kommission an, heißt es in einer Aussendung. Demnach seien Maßnahmen aus dem geplanten österreichischen Stufenplan bei steigender Belegung der Intensivbetten vorzuziehen. „Politik sowie Expertinnen und Experten haben nach reiflicher Überlegung diese Maßnahmen mit raschem Inkrafttreten erarbeitet“, begründet Kaiser die Entscheidung im Koordinationsgremium.