Anmeldefrist für Herbsttermine läuft
Sieben Tage Wellnessurlaub mit umfassendem Therapieangebot
„Die Auszeit umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis in einem Gesundheitshotel. Inbegriffen sind sämtliche individuelle Therapieanwendungen, die Nutzung aller Einrichtungen wie Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad und – wenn gewünscht – kurärztliche Untersuchungen sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung“, informiert die Gesundheitsreferentin.
Anspruchsvoraussetzungen und professionelle Vertretung
Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen nahen Verwandten ab der Pflegestufe 3 bzw. bei Demenz bereits ab der Pflegestufe 2 betreuen. „Wenn die Antragsvoraussetzungen passen, wurde noch nie jemand abgewiesen. Wir können unser Kontingent im Falle eines Mehrbedarfs aufstocken“, sagt Prettner und legt den Angehörigen nahe, von dem Angebot Gebrauch zu machen. „Es ist wichtig, auch auf sich selbst zu schauen. Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Betreuungsprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz“, versichert die Gesundheitsreferentin.
Ersatzpflege durch Mobile Dienste und Kurzzeitpflege
Geholfen wird über Mobile Dienst oder über Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. Dafür hat das Land ein Heimplatz-Kontingent reserviert. „Unsere GPS-Stellen in den Bezirken und unsere Pflegekoordinatoren in den Gemeinden mit Pflegenahversorgung sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich“, so Prettner.
Einfache Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt entweder beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat oder in den Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung (abt5.pflegeurlaub@ktn.gv.at) bzw. im Internet unter http://www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige).