PCR-Test­­pflicht für Reise-Rück­kehrer: 1.450-Euro-Strafe bei Ver­weigerung

Kärnten -

Wer aus Spanien, den Niederlanden oder Zypern einreist, muss ab dem 3. August einen verpflichtenden PCR-Test durchführen lassen. Verweigert dies ein Fluggast, droht eine Verwaltungsstrafe.


Reiserückkehrer aus Spanien, den Niederlanden oder Zypern müssen bald verpflichtend einen PCR-Test durchführen, wenn sie über einen österreichischen Flughafen einreisen. Die neue Verordnung betrifft jene Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Sie tritt offiziell mit 3. August in Kraft.

Gurgeltests am Flughafen

Laut Medienberichten könne dann auch direkt am Flughafen ein sogenannter Gurgeltest gemacht werden. Das Ergebnis wird dann aufs Handy gesendet. Bis dahin müssen sich die Einreisenden nicht in Quarantäne begeben. Die weitere Vorgehensweise hängt dann vom Ergebnis ab.

Bei Verweigerung droht hohe Strafe

Neu ist die Verwaltungsstrafe: Verweigert ein Fluggast nämlich den PCR-Test, so muss derjenige eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro bezahlen. “Ist aufgrund besonderer Umstände eine unverzügliche Testung am Flughafen nicht möglich, kann diese in Ausnahmefällen binnen 24 Stunden nachgeholt werden”, heißt es in der Verordnung.