In 31 Bezirken Österreichs gab es seit dem Jahr 2015 einen tödlichen Kinderunfall, darunter auch die drei Kärntner Bezirke St. Veit an der Glan, Spittal an der Drau und Villach Land, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Wenn es um tödliche Kinderunfälle geht, kann nur eine Zahl das Ziel sein: Null. Klagenfurt, Villach sowie die Bezirke Feldkirchen, Hermagor, Wolfsberg, Völkermarkt und Klagenfurt-Land haben dieses wichtige Ziel erreicht, betont der VCÖ. Aber mehr als 1.000 Kinder im Alter bis 14 Jahren wurden in Kärnten seit dem Jahr 2015 bei Verkehrsunfällen verletzt.
Verstärkte Maßnahmen für ein kindgerechtes Verkehrssystem nötig
Der VCÖ betont, dass es weitere Maßnahmen braucht, um die Gesundheit der Kinder zu schützen und ihre Sicherheit zu erhöhen. “Unser Verkehrssystem muss auf die Schwächsten im Verkehr mehr Rücksicht nehmen. Es braucht verstärkte Maßnahmen, die das Verkehrssystem kindgerecht machen”, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Zum einen sind in den Gemeinden und Städten konkrete Gefahrenstellen, wie etwa unübersichtliche Übergänge, zu schmale oder fehlende Gehwege oder zu hohes Tempo des Kfz-Verkehrs, rasch zu beseitigen und zu sanieren. Zum anderen braucht es mehr Verkehrsberuhigung in Wohngebieten und im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen. Wichtig für Kinder ist auch eine gute und sichere Infrastruktur zum Radfahren. “Die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die mit dem Fahrrad Alltagswege zurücklegen, ist ein Indikator für die Qualität der Verkehrsplanung. Denn dort, wo es sichere Bedingungen zum Radfahren gibt, fahren auch viele Kinder und Jugendliche Rad”, fordert VCÖ-Experte Schwendinger mehr und breitere Radwege. Zudem sind schärfere Maßnahmen gegen Raser und andere Risikolenker nötig. Hier ist die Bundespolitik gefordert. Wer statt 50 km/h mit 80 km/h durchs Ortsgebiet rast, hat einen massiv verlängerten Anhalteweg. Ein Pkw, der mit Tempo 50 nach 24 Metern steht, hat mit 80 km/h einen Anhalteweg von 50 Metern und nach 24 Metern noch ein Tempo von 72 km/h. Wird ein Kind mit dieser Geschwindigkeit angefahren sind schwerste oder gar tödliche Verletzungen die Folge. Die aktuelle Strafhöhe zwischen 70 und 2.180 Euro steht in keinem Verhältnis zur verursachten Gefährdung. Ein Führerscheinentzug erfolgt derzeit erst ab einer Tempo-Überschreitung von 40 km/h. Neben höheren Strafen für Raser fordert der VCÖ auch die Aufnahme von Handy am Steuer ins Vormerksystem. Wer mit dem Handy am Ohr telefonieren, reagieren so schlecht wie Alko-Lenker mit 0,8 Promille, erinnert der VCÖ.
VCÖ: In drei Kärntner Bezirken in den vergangenen 5 Jahren ein tödlicher Kinderunfall
Bezirk Villach Land: 1 Kind tödlich verunglückt
Bezirk Spittal an der Drau: 1 Kind tödlich verunglückt
Bezirk St. Veit an der Glan: 1 Kind tödlich verunglückt
Kein tödlicher Kinderunfall in den Bezirken Feldkirchen, Hermagor, Wolfsberg, Völkermarkt, Klagenfurt-Land und in den Städten Klagenfurt und Villach.
Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2020