Verordnung zur Vorbeugung von Brandgefahr im Bezirk Hermagor

Bezirk Hermagor -

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit kam es in Kärnten zuletzt zu mehreren Waldbränden. Aus diesem Grund hat auch die Bezirkshauptmannschaft Hermagor eine Verordnung über Vorbeugemaßnahmen gegen besondere Brandgefahr erlassen. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen Strafen bis zu 7.270 Euro.

Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr im Bezirk

Wie kürzlich berichtet, kam es auch zu Beginn dieser Woche im Bezirk Hermagor zu einem Wiesenbrand in Bodenhof, der die Freiwilligen Feuerwehren St. Stefan im Gailtal und Vorderberg forderte. Nun hat die Bezirkshauptmannschaft eine entsprechende Verordnung erlassen.

Verordnung wegen erhöhter Brandgefahr

Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor hat aufgrund der geltenden Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 eine Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden erlassen. Demnach ist im gesamten Bezirk im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich – also auch auf waldnahen Flächen unabhängig von deren Kulturgattung – das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen verboten.

Strafen bei Verstößen

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 des Forstgesetzes 1975 und muss mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen rechnen. Die Verordnung ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.