Verordnung wegen erhöhter Brandgefahr
Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor hat aufgrund der geltenden Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 eine Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden erlassen. Demnach ist im gesamten Bezirk im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich – also auch auf waldnahen Flächen unabhängig von deren Kulturgattung – das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen verboten.
Strafen bei Verstößen
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 des Forstgesetzes 1975 und muss mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen rechnen. Die Verordnung ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.









































