Zwischenbilanz bei der AK-Steuersparaktion: 7 Millionen Euro vom Finanzamt zurückgeholt!

Kärnten -

Die Arbeiterkammer Kärnten zieht erste Bilanz über ihre Steuersparaktion „Holen Sie Ihr Geld zurück“: Heuer nahmen bereits über 20.000 Kärntnerinnen und Kärntner die kostenlose Beratung der AK-Experten in Anspruch und holten sich damit über 7 Millionen Euro vom Fiskus zurück! „Die AK hil­ft, wo sie kann. Besonders in dieser schwierigen Zeit, wo viele Menschen von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, zählt jeder Euro!“, betont AK-Präsident Günther Goach.

Zwischenbilanz bei der AK-Steuersparaktion: 7 Millionen Euro vom Finanzamt zurückgeholt!

Wenn es um den Steuerausgleich geht, leistet die AK schnell und unkompliziert Hilfe. „Das kostenlose Service der AK ist einfach erklärt: Entweder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinbart bei einer der Bezirksstellen einen telefonischen Beratungstermin, bei dem der Steuerausgleich erledigt wird!“, erklärt Goach.

Insgesamt 2.800 Beratungen mehr durchgeführt als 2020

„Heuer haben wir bereits 20.387 Beratungen durchgeführt: Davon 18.298 am Telefon, 1.560 per E-Mail, Brief oder Fax und 529 auf persönlichem Wege. Das brachte den Menschen 7.037.502 Euro an zu viel bezahlter Steuer zurück!“, präsentiert Bernhard Sapetschnig, der Leiter der Abteilung Finanzen und Förderung, eine Zwischenbilanz und vertieft die Statistik: „Die telefonische Beratung hat Corona-bedingt um 43 Prozent zugelegt. Bei den schriftlichen Anfragen verzeichnen wir gegenüber dem Vorjahr ein Plus von zirka 68 Prozent. Insgesamt haben wir heuer schon um 2.800 Beratungen mehr durchgeführt als 2020, was einer Steigerung von fast 16 Prozent entspricht.“ Im Vergleich: 2020 hat die AK insgesamt 26.000-mal geholfen und den Kärntnerinnen und Kärntnern damit 8,6 Millionen Euro vom Fiskus zurückgeholt.

„Obwohl das Finanzamt die so genannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchführt, sollte man Steuerbegünstigungen wie zum Beispiel den Familienbonus Plus, den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Fortbildungskosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Behinderung, selbst im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Auch wenn man schon automatisch veranlagt wurde, hat man für den Steuerausgleich wie gewohnt fünf Jahre Zeit“, unterstreicht Sapetschnig.

Service der AK

Telefonische Beratungen können jederzeit vereinbart werden!

Terminvereinbarungen: 050 477-3001; Allgemeine Steuerfragen: 050 477- 3002

Erweitert wird das AK-Angebot um Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe oder

Broschüren. Alle Infos auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer