Hermagor -
Im Bezirk Hermagor haben die Familien von 2.820 Kindern Anspruch auf den Familienbonus. Dieser Anspruch gilt schon ab 1. Jänner 2019. Wie hoch fällt der Familienbonus für mich aus? Wie beantrage ich den Familienbonus? Das Gailtal-Journal war bei der Informationsveranstaltung am 20. Dezember mit dabei und kann nun Antworten auf diese Fragen geben.
Informationsveranstaltung zum neuen Familienbonus in Dellach
Wer arbeitet und damit auch zum Gemeinwohl beiträgt, hat in Zukunft wieder mehr im Geldbörserl. Der Familienbonus Plus spiegelt eine spürbare Anerkennung für die Leistung der Kindererziehung in der Gesellschaft wider. Bereits ab einem monatlichen Nettogehalt von rund € 1.350.- kann der Familienbonus voll ausgeschöpft werden.
Bis zu € 1.500.- pro Kind und Jahr können ab dem Jahr 2019 über die Steuerentlastung geltend gemacht werden.
Nationalrat Gabriel Obernosterer informierte:
“Der Familienbonus, der mit 1. Jänner 2019 in Kraft tritt, ist kein Geschenk des Staates sondern eine Steuerentlastung. Für Leute die arbeiten muss am Ende des Jahres wieder mehr Geld im eigenen Sackl bleiben”, so Nationalrat Gabriel Obernosterer bei der Eröffnung der Informationsveranstaltung. Auch Nationalrat Angelika Kuss-Bergner sowie Stadtrat Hannes Burgstaller waren als Vertreter der ÖAAB anwesend und beantworteten alle wichtigen Fragen zum Thema Familienbonus.
Neben NR Gabriel Obernosterer war auch die NR Angelika Kuss- Bergner sowie StR. Hannes Burgstaller als Vertreter der ÖAAB anwesend.
Was ist der Familienbonus?
“Der Familienbonus ist ein sogenannter Steuerabsetzbetrag. Das bedeutet, dass er die Steuerlast pro Kind um bis zu € 1.500.- reduziert”, erklärte Steuerberaterin Mag. Sandra Blaschitz. Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten werden dadurch ersetzt und können nicht mehr in der Steuerveranlagung abgesetzt werden.
Wer bekommt den Familienbonus?
Ab einem monatlichen Nettogehalt von rund 1.350 Euro kann der Familienbonus bereits voll ausgeschöpft werden. Bis zu € 1.500.- pro Kind und Jahr können so ab dem Jahr 2019 über die Steuerentlastung geltend gemacht werden. Mindestsicherungsempfänger haben keinen Anspruch auf den Familienbonus. Der neue Familienbonus gilt für Kinder bis zum achtzehnten Lebensjahr. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes gibt es einen reduzierten Familienbonus von € 500.- jährlich, wenn für das Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.
Wie hoch fällt der Familienbonus für mich aus? – Dies und viele Fragen mehr gab es bei der Veranstaltung.Die neue Bundesregierung konnte eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern umsetzen.
Wie kann ich den Familienbonus schnell und einfach bekommen?
Um den Familienbonus geltend zu machen, wird das Formular E 30 benötigt. Dieses muss ausgefüllt beim Arbeitgeber abgegeben werden. Der Familienbonus kann entweder monatlich oder gesamt am Jahresende, über die Lohnverrechnung oder Steuererklärung ausgezahlt werden. “Über die Lohnverrechnung funktioniert es ähnlich wie bei der Pendlerpauschale. Der Steueraufwand wird monatlich reduziert und man hat quasi ein höheres Nettogehalt am Bankkonto”, so Blaschitz. Per Steuererklärung kann es bis zu 14 Monate dauern, bis die gesamte Summe auf dem Konto landet.
Wie hoch der Familienbonus tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab und wird individuell berechnet. Mit dem Online Rechner des BMF kann man sich dazu vorab selbst einen Überblick verschaffen.
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