Kostenlose Beratung

Familien­bonus, Kindermehr­betrag etc.: So viel könntest du beim Steueraus­gleich zurück­bekommen

Kärnten -
„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der alljährliche Appell der AK Kärnten. Jeder Euro zählt! Das Steuerteam der Arbeiterkammer steht den Kärntnern auch heuer wieder bei den Steuerspartagen ab 27. Februar mit Rat und Hilfe zur Seite. Die kostenlose Beratung für Arbeitnehmer findet bis einschließlich 1. April auch am Freitagnachmittag und Samstag statt. Hier findest du die wichtigsten Abschreibposten.


„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der alljährliche Appell der AK Kärnten. Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: „Wir sind die kostenlosen Steuerberater für unsere Mitglieder und helfen – in dieser ohnehin schwierigen Zeit – wo wir können“, ruft Goach zum Steuersparen auf.

Wichtige Abschreibposten

„Zu den Abschreibposten, die man geltend machen sollte, gehören z. B. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, Krankheitskosten, selbst bezahlte Sozialversicherungsbeiträge an die ÖGK, Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Kosten für Bewerbungen, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage, Pendlerpauschale oder Werbungskosten fürs Homeoffice“, so Sapetschnig und informiert:

Negativsteuer: Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2022 bis zu 1.550 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1.610 Euro möglich.

Pendlerpauschale: Aufgrund der hohen Treibstoffpreise wurde das Pauschale von Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 Prozent erhöht.

Familienbonus Plus: Wird rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 erhöht.
• Für Kinder unter 18 Jahren: 2.000 Euro pro Jahr bzw. 166,6 Euro pro Monat
• Für Kinder über 18 Jahren: 650 Euro pro Jahr bzw. 54,17 Euro pro Monat

Kindermehrbetrag: Wird auf 550 Euro erhöht. Er steht nur zu, wenn man mehr als 31 Tage im Jahr in Beschäftigung war. Löst die Negativsteuer aus.

Alleinerzieher- & Alleinverdienerabsetzbetrag 2023: Die Absetzbeträge werden ab 2023 an die Inflation angepasst und stehen Alleinerziehenden und Alleinverdienern – deren Partner weniger als 6.312 Euro (2022: 6.000 Euro) verdienen zu.
• mit einem Kind: 520 Euro (2022: 494 Euro)
• mit zwei Kindern: 704 Euro (2022: 669 Euro)
• mit drei Kindern: 936 Euro (2022: 889 Euro)
• für jedes weitere Kind zusätzlich 232 Euro (2022: 220 Euro)

Unterhaltsabsetzbetrag 2023: Die Absetzbeträge werden ab 2023 ebenso an die Inflationangepasst und stehen Personen zu, die für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich den gesetzlichen Unterhalt zahlen und keine Familienbeihilfe beziehen.
• für das erste Kind: 31 Euro monatlich
• für das zweite Kind: 47 Euro monatlich
• für jedes weitere Kind: 62 Euro monatlich

Mehrkindzuschlag 2023: Die Zuschläge werden ab 2023 ebenso an die Inflation angepasst und betragen 21,20 Euro pro Monat. Voraussetzung: Die Familienbeihilfe wurde – zumindest zeitweise – für mindestens drei Kinder bezogen und das Haushaltseinkommen (steuerpflichtige Jahreseinkommen) betrug nicht mehr als 55.000 Euro.

Öko-Sonderausgabenpauschale: Die Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung sind seit 2021 nicht mehr steuerlich absetzbar. Allerdings können jene, die 2022 etwa eine thermische Sanierung durchgeführt haben oder den Heizkessel getauscht haben, die sogenannte Öko-Sonderausgabenpauschale beantragen. Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten „Heizkesseltausch“ 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt.

Begräbniskosten: Der maximale Steuerfreibetrag wird von max. 15.000 auf 20.000 Euro
angehoben. Es können nur die tatsächlich geleisteten Ausgaben, sofern kein Nachlassvermögen vorhanden ist, steuermindernd abgeschrieben werden.

Teuerungsabsetzbetrag: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erhalten einmalig für 2022 automatisch einen Teuerungsabsetzbetrag über den Steuerausgleich. Dieser beträgt 500 Euro bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro. Darüber hinaus wird er bis 24.500 Euro gleichmäßig auf null verringert. Pensionisten, die 2022 keine außerordentliche Einmalzahlung erhielten, steht bei Bezügen bis 20.500 Euro ebenfalls ein Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro zu. Bis 25.500 Euro verringert er sich auf null

Kostenlose Beratung:

Bis einschließlich 1. April: auch Freitagnachmittag und Samstag!
Terminvereinbarung: MO bis DO: 7.30 – 16.30 Uhr und FR 7.30 – 12 Uhr.

AK Klagenfurt, Tel. 050 477-3001
AK Feldkirchen, Tel. 050 477-5615
AK St. Veit/Glan, Tel. 050 477-5415
AK Villach, Tel. 050 477-5115

AK Spittal, Tel. 050 477-5315
AK Hermagor, Tel. 050 477-5132

AK Wolfsberg, Tel. 050 477-5215
AK Völkermarkt, Tel. 050 477-5515